Freisprüche in Prozess um Millionendiebstählen aus Bankschließfächern

Das Landgericht München I hat drei Angeklagte im Fall von millionenschweren Diebstählen entlastet. Das Urteil entsprach den gleichlautenden Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
Titelbild
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht des Landgericht I und II in München.Foto: Matthias Balk/dpa/dpa
Epoch Times23. März 2022

An dieser Stelle wird ein Podcast von Podcaster angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um den Podcast anzuhören.

In einem Fall von millionenschweren Diebstählen aus Bankschließfächern in München hat das Landgericht München I die drei Angeklagten freigesprochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den gleichlautenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die angeklagte Bankmitarbeiterin und die zwei mitangeklagten Männer bekamen Anspruch auf Entschädigung, unter anderem für ihre Untersuchungshaft zuerkannt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Trio vorgeworfen, sich 2017 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um Wertgegenstände aus Schließfächern einer Bankfiliale zu stehlen. Bei drei dieser Taten sollte nach der Anklage einer der Männer Ende 2017 und Anfang 2018 insgesamt rund 4,6 Millionen Euro aus von einer russischen Millionärin gemieteten Schließfächern entnommen und diese danach mit Heißkleber verschlossen haben.

Nicht von Täterschaft überzeugt

Die angeklagte Bankmitarbeiterin sollte der Anklage zufolge das nötige Insiderwissen geliefert haben. Nach der Beweisaufnahme war das Gericht aber nicht ausreichend von der Täterschaft überzeugt. Zwar ging auch die Kammer davon aus, dass die Diebe über Insiderwissen verfügten. Es war aber nicht zu klären, ob die angeklagte Mitarbeiterin oder womöglich andere Insider diese Informationen beschafft hatten.

Den Mann, der die Schließfächer nach der ursprünglichen Anklage ausgeräumt haben sollte, sah das Gericht auch durch die Bilder von Überwachungskameras nicht eindeutig identifiziert. Daran habe auch ein anthropologisches Gutachten nichts geändert. Schließlich urteilte das Gericht zum dritten Angeklagten und der Sohn der Bankmitarbeiterin, dass die als Hinweis auf eine Mittäterschaft gewerteten Chatnachrichten so allgemein gefasst seien, dass dies nicht für eine Verurteilung ausreiche.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sieben Verdächtige für den spektakulären Millionenraub ausgemacht. Anfang 2020 sprach das Gericht bereits vier Angeklagte frei und trennte das Verfahren gegen die drei verbliebenen Angeklagten ab. Die leer geräumten Schließfächer sollen einer russischen Millionärin gehört haben, die noch deutlich höhere Geldbeträge in bar bei der in der Münchner Innenstadt gelegenen Bankfiliale eingelagert gehabt haben soll. (afp/mf)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion